Es
gibt nach §§ 137 ff. des Fünften Sozialgesetzbuches
(SGBV) die Verpflichtung zur Qualitätssicherung für alle
Leistungsträger im Gesundheitswesen. Ab Juni 2012 wurde sie nun
verpflichtend in die Apothekenbetriebsordnung aufgenommen.
In
der Mustersatzung für das QM der deutschen Apotheken,
herausgegeben von der Bundesapothekenkammer und den Länderkammern,
wird festgelegt, dass der Sinn und Zweck der Zertifizierung „die
Gewährleistung und kontinuierliche Verbesserung der hohen
Qualität der ordnungsgemäßen Versorgung der
Bevölkerung mit Arzneimitteln, die Sicherstellung und Verbesserung
der Beratungsqualität über Arzneimittel, insbesondere in der
Selbstmedikation, die Erhöhung der Arzneimittelsicherheit, auch
unter dem Aspekt des Verbraucher- und Patientenschutzes, die
Einführung und Weiterentwicklung der pharmazeutischen Betreuung
von Patienten sowie die konsequente Weiterentwicklung einer fachlich
hochstehenden Berufsausübung in heilberuflicher
Verantwortung“ ist.
Wir
haben ein Qualitätsmanagement - System (QMS) im Jahr 2012 mit Hilfe von
Herrn Dipl.-
Ing. (FH) Chemie Gernot Mayer in unserer
Apotheke eingeführt. Wir danken ihm sehr für seine Arbeit und sein
Engagement.
Als Berater im Bereich QM können wir ihn sehr empfehlen.
Sie erreichen ihn unter: http://www.cqc-konstanz.de
Schnetztor-Apotheke,
Dr. Guido Eisele e.K., Bodanstr. 39, 78462 Konstanz